Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri
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Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Neben den Scheiben zählen auch Scheinwerfer und Spiegel zur Verglasung. Nicht zu den Glasbruchschäden zählen Kratzer. Folgeschäden sind nicht versichert.
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